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Ihre Mieterrechte.
VerstandenAusgeübtGeschützt

RentLex ist der digitale Begleiter für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz. Fotografieren Sie den Brief Ihrer Vermieterschaft oder laden Sie Ihren Mietvertrag hoch. Sie wissen genau, wo Sie stehen, und der passende Brief ist bereit zum Versand.

Bestätigt.Wir melden uns bald bei Ihnen.

Abmeldung jederzeit möglich. Verfügbar auf Deutsch, Französisch und Englisch. Italienisch folgt.

app.rentlex.ch/home
Legen Sie den Brief Ihrer Vermieterschaft hier ab Oder Ihren Mietvertrag. Als PDF oder als Foto vom Handy.
Mietvertrag_Zuerich.pdf
Mietvertrag für Wohnräume
VermieterinMuster Immobilien AG, Postfach, 8000 Zürich
MieterschaftA. Beispiel
Mietobjekt3.5-Zimmer-Wohnung, 2. OG, Musterstrasse 12, 8008 Zürich
Mietbeginn1. April 2023, unbefristet
NettomietzinsCHF 2'500.– pro Monat
NebenkostenCHF 250.– akonto, Abrechnung jährlich
MietzinsbasisReferenzzinssatz 1.75 %, LIK 106.2 Punkte (Stand 1.4.2023)
MietkautionCHF 7'500.–, Mietkautionskonto
Kündigung3 Monate, auf Ende jedes Monats, ausgenommen 31. Dezember

Es gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 253 ff. OR) und der VMWG. Änderungen bedürfen der Schriftform. Seite 1 von 4.

Bereit zum Versand
Signiert · versandt
A. Beispiel · Musterstrasse 12 · 8008 Zürich

Muster Immobilien AG
Postfach · 8000 Zürich

Einschreiben
Herabsetzungsbegehren Mietzins
1.75 %1.25 %
Art. 270a OR
entsprechend herabzusetzen
30 Tage

Noch nichts hier. Alles, was RentLex Ihnen sagt, stammt aus Ihren eigenen Dokumenten.

Ihr Mietvertrag wird gelesen
Ihre Zahlen
NettomietzinsCHF 2 500 / MonatBasis für jede Herabsetzung
Referenzzinssatz · LIK-Stand1.75 % · 106.2 Punkteverglichen mit dem heutigen Satz
NebenkostenCHF 250 akontoverglichen mit der Jahresabrechnung
MietkautionCHF 7 500verglichen mit dem gesetzlichen Maximum
Ihre Termine und Adressen
Kündigungsfrist3 Monate · auf Monatsende · nicht DezemberIhre Auszugstermine, berechnet
Mietbeginn1. April 2023 · unbefristetZeitachse Ihres Mietverhältnisses
VermieterschaftMuster Immobilien AG, Zürichadressiert jeden Brief
Wohnung3.5 Zimmer · Zürich (ZH)wendet die Zürcher Regeln an

Zehn Fakten gefunden. Jetzt Abgleich mit dem Gesetz und dem aktuellen Referenzzinssatz…

Stellen Sie Ihre Fragen
Kann ich weniger Miete zahlen?

Ja, Sie können ein Herabsetzungsbegehren stellen. Ihr Mietzins basiert auf einem Referenzzinssatz von 1.75 %, heute liegt er bei 1.25 %. Ab dem nächsten Kündigungstermin können Sie mit rund

CHF 0weniger pro Monat
Art. 270a OR · Art. 13 VMWG
Sinkt der Referenzzinssatz, ist der Mietzins entsprechend herabzusetzen. Zwei Viertelprozent-Schritte ergeben 6 %, was einer Herabsetzung von 5.66 % Ihres heutigen Mietzinses entspricht, rund CHF 142 von CHF 2 500. Die genaue Berechnung macht die Vermieterschaft; sie darf Teuerung und Kostensteigerungen gegenrechnen (Art. 16 VMWG, Art. 269a OR). Deshalb verlangt Ihr Brief die Herabsetzung und überlässt ihr die Rechnung.fedlex.admin.ch → SR 220, Art. 270a · SR 221.213.11, Art. 13
Wann kann ich frühestens ausziehen?

Am 31. Januar. Ihre Kündigung muss bis am 31. Oktober per Einschreiben bei der Muster Immobilien AG eintreffen. Der Dezember ist gemäss Ihrem Vertrag ausgeschlossen.

Art. 266c OR · Ihr Vertrag, Ziffer 8
Geprüft, bevor Sie senden
  • Empfängerin aus Ihrem Vertrag übernommen: Muster Immobilien AG, Postfach, 8000 Zürich
  • Was Sie erwarten können, zu Ihrer Information: rund 5.66 % · CHF 142. Der Brief verlangt die Neuberechnung durch die Vermieterschaft, wie es das Gesetz vorsieht.
  • Rechtsgrundlage zitiert: Art. 270a OR · Art. 13 VMWG
  • Wirksam ab: Ihr nächster Kündigungstermin, nie rückwirkend
  • Antwortfrist: 30 Tage, danach die Schlichtungsbehörde, kostenlos
Signieren und senden
Heute · 14:02
Elektronisch signiert

Eine qualifizierte elektronische Signatur (ZertES), der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.

Morgen
Per Einschreiben aufgegeben

Mit Sendungsnummer, abgelegt in Ihrem Dossier.

Zwei Tage später
Zugestellt

Zustellnachweis beim Brief abgelegt. Dieses Datum zählt.

Nächste 30 Tage
Antwortfrist im Blick

Antwortet die Vermieterschaft, laden Sie die Antwort hoch und erhalten Ihren nächsten Schritt.

RentLex liest Ihren Mietvertrag in Sekunden.

Jede Angabe stammt aus Ihrem Vertrag.

Jede Antwort ist am Gesetz geprüft.

Herabsetzungsbegehren bereit.

Signiert, versandt, Zustellnachweis abgelegt.

Beispielvertrag. Ihre Zahlen stammen aus Ihren eigenen Dokumenten.
Was RentLex tut

RentLex hilft Ihnen bei…

In jedem Mietverhältnis gibt es Momente, in denen es mit dem Papierkram ernst wird. RentLex weiss, in welchem Sie gerade sind und was zu tun ist.

Einzug

Gut starten.

Verstehen Sie, was Sie unterschrieben haben, und kennen Sie Ihre Termine und Grenzen ab dem ersten Tag.

  • Ihr Mietvertrag, Klausel für Klausel erklärt
  • Ihre Mietzinsbasis, das Kautionsmaximum und Ihre Kündigungstermine
  • Die Checkliste für die Wohnungsübergabe
Wohnen

Kennen Sie Ihre Zahlen. Und handeln Sie.

Ihr Mietzins, Ihre Nebenkosten, Ihre Reparaturen. Sie zu prüfen ist kein Streit, sondern ein Formular. Und das Gesetz schützt Sie dabei: Eine Kündigung aus Rache kann angefochten werden (Art. 271a OR).

  • Mietzinssenkung, wenn der Referenzzinssatz sinkt
  • Mängelrüge mit Frist
  • Nebenkostenabrechnung prüfen
Auszug

Zum richtigen Termin ausziehen, mit Ihrer Kaution.

Die Kündigung, die am richtigen Tag eintrifft, ein sauberer vorzeitiger Auszug und Ihre Kaution zurück, wo sie hingehört.

  • Kündigung mit Ihren berechneten Terminen
  • Vorzeitiger Auszug mit Nachmieter
  • Kaution zurückfordern
Aus dem Gesetzestext

Jeder Artikel, geprüft und zitiert.

Wir arbeiten mit dem offiziellen Text des Obligationenrechts, der VMWG und den Regeln Ihres Kantons und prüfen ihn erneut, sobald sich das Gesetz oder der Referenzzinssatz ändert.

Geprüfte Antworten

Am Gesetzestext geprüft, auf Sie bezogen.

Ihre Mietzinsbasis, Ihre Fristen und das Kautionsmaximum werden aus Ihrem eigenen Vertrag ermittelt und von getesteter Software am Obligationenrecht und an der VMWG geprüft. Die Antwort ist Ihre, und sie hält.

Wenn es Menschen braucht

Wir sagen Ihnen genau, wie Sie eskalieren.

Die meisten Fälle enden mit dem Brief. Geht Ihrer weiter, hilft RentLex Ihnen auf dem Weg zur Schlichtungsbehörde, die nichts kostet, mit Ihrem bereits vorbereiteten Dossier. Wir sind ein digitaler Dienst und bieten keine persönliche Beratung; braucht ein Fall sie, verweisen wir Sie an den Mieterverband oder eine Anwältin.

So funktioniert es

Von Ihrer Frage zum Brief in der Post.

Egal, worum es geht: RentLex funktioniert immer gleich.

Schritt 1

Stellen Sie Ihre Frage.

Oder fotografieren Sie den Brief, der gerade gekommen ist, oder laden Sie Ihren Mietvertrag hoch. Jeder Weg führt zum Ziel.

Brief fotografierenMietvertrag hochladenFrage stellen
Schritt 2

Erhalten Sie eine geprüfte Antwort.

Ihre Zahlen stammen aus Ihrem Vertrag und sind am Gesetz geprüft, mit dem Artikel hinter jeder Zahl.

CHF 142weniger pro Monat§ Art. 270a OR · Art. 13 VMWG
Schritt 3

Erhalten Sie den richtigen Brief.

Aus Ihrem Vertrag vorausgefüllt, mit den richtigen Zahlen, Fristen und der richtigen Adresse. Sie prüfen ihn.

Geprüft
Schritt 4

Online signieren und senden.

Signieren Sie elektronisch, und RentLex verschickt den Brief per Einschreiben, mit Zustellnachweis in Ihrem Dossier.

SigniertAufgegebenZugestellt
Über RentLex

RentLex baut den digitalen Begleiter für Mieterinnen und Mieter.

Die Miete ist eine der grössten Ausgaben, die Menschen tragen, und der Mietvertrag einer der wichtigsten Verträge, die sie unterschreiben. Trotzdem sind die Hilfsmittel für Mieterinnen und Mieter oft zersplittert, schwer verständlich und auf Rechtsinformation ausgerichtet, statt Menschen dabei zu helfen, tatsächlich zu entscheiden und zu handeln.

RentLex ändert das.

Wir helfen Mieterinnen und Mietern, ihre Rechte zu verstehen, ihre Situation einzuschätzen und den richtigen nächsten Schritt zu tun, von der Prüfung einer Mietzinserhöhung über eine Reparatur bis zum Brief an die Vermieterschaft. Unsere Werkzeuge machen aus komplexen Mietfragen klare, praktische Anleitung.

Wir haben RentLex 2025 in Zürich gestartet, nachdem wir selbst erlebt haben, wie schwierig es sein kann, sich im Schweizer Mietsystem zurechtzufinden, über Städte, Sprachen und unbekannte Regeln hinweg.

Unser Ziel ist einfach: Mieten einfacher machen: einfacher zu verstehen, einfacher zu durchschauen, einfacher zu handeln.

Wir bauen die Werkzeuge, die wir uns als Mieter von Anfang an gewünscht hätten.

So arbeiten wir
  • In Zürich zuhause, für jeden Kanton gebaut. Die kantonalen Regeln von Zürich, Genf, Bern, Basel und Waadt kommen zuerst, auf Deutsch und Französisch.
  • Von echten Menschen geprüft. Eine kleine Gruppe von Mieterinnen und Mietern testet jede Version, bevor sie für alle geöffnet wird.
  • KI, verantwortungsvoll eingesetzt. KI hilft, Ihre Dokumente zu lesen und Ihren Brief zu entwerfen. Sie entscheidet nie über Ihre Rechte, und ihre Arbeit wird immer am Gesetz geprüft.
  • Ihre Daten, sorgfältig behandelt. Ihre Dokumente dienen dazu, Ihre Fragen zu beantworten und, anonymisiert, RentLex zu verbessern. Nie verkauft. Konto jederzeit löschbar.
  • Nichts zu installieren. RentLex läuft im Browser, auf dem Handy oder dem Laptop.
Wofür wir stehen
  • Wissen statt Gerüchte.

    Vieles, was Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte hören, kommt von Nachbarn und aus Foren. Wir zeigen Ihnen, was das Gesetz zu Ihrem Vertrag wirklich sagt, in einfachen Worten, damit Sie unterwegs dazulernen.

  • Fakten statt Meinung.

    Eine Zahl, die Sie prüfen können, ist mehr wert als eine Antwort, der Sie vertrauen müssen. Jede Zahl stammt aus Ihrem eigenen Vertrag, ist am Gesetz geprüft und zeigt den Artikel, auf dem sie beruht.

  • Ruhe statt Konflikt.

    Ein Recht geltend zu machen ist ein Verwaltungsvorgang, keine Konfrontation. Wir sorgen dafür, dass es sich auch so anfühlt, und machen Vermieter nie zum Feindbild.

  • Handeln statt Warten.

    Seine Rechte zu kennen ist nicht dasselbe, wie sie zu nutzen. Wir sorgen dafür, dass der Brief geschrieben, geprüft und verschickt wird, damit Sie nicht wochenlang in einer Warteschlange stehen oder überlegen, ob es sich lohnt.

  • Ehrlichkeit, immer.

    Haben Sie keinen Fall, sagen wir es Ihnen, bevor Sie ein Wort schreiben. Braucht ein Fall einen Menschen, sagen wir auch das.