Mietverhältnis beenden: So verpassen Sie den richtigen Termin nicht
Kündigungsfrist und Kündigungstermin sind nicht dasselbe. Erfahren Sie, was im Mietvertrag steht und wie Sie Ihren Auszug richtig planen.
Zwei Zeitangaben bestimmen die ordentliche Kündigung
Die Kündigungsfrist bestimmt, wie lange im Voraus Sie handeln müssen. Der Kündigungstermin bestimmt, auf welche Daten das Mietverhältnis enden darf. Beides muss eingehalten werden. Es genügt nicht, im Mietvertrag nur die Worte «drei Monate» zu lesen.
Beginnen Sie mit dem Mietvertrag
Prüfen Sie, ob das Mietverhältnis befristet oder unbefristet ist. Ein befristetes Mietverhältnis endet normalerweise am vereinbarten Datum ohne ordentliche Kündigung. Bei einem unbefristeten Mietverhältnis müssen Sie die Bestimmungen zu Kündigungsfristen und zulässigen Kündigungsterminen gemeinsam lesen, einschliesslich allfälliger ausgeschlossener Termine.
Die gesetzliche Grundregel für Wohnräume
Artikel 266c des Obligationenrechts sieht für Wohnräume eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin vor oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer. Die Parteien können eine längere Kündigungsfrist oder andere Kündigungstermine vereinbaren.
Was geschieht bei einem Fehler im Timing?
Nach Artikel 266a entfaltet eine Kündigung, welche die anwendbare Frist oder den zulässigen Termin nicht einhält, ihre Wirkung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Ein kleiner Fehler bei der Planung kann das Mietverhältnis und die Mietzinspflicht daher über den beabsichtigten Auszug hinaus verlängern.
Planen Sie die Fristen rückwärts
- Notieren Sie den gewünschten letzten Tag des Mietverhältnisses.
- Prüfen Sie, ob dies gemäss Mietvertrag und örtlichen Regeln ein zulässiger Kündigungstermin ist.
- Rechnen Sie von diesem Datum die vollständige Kündigungsfrist zurück.
- Planen Sie die Zustellzeit ein und bewahren Sie einen Empfangsnachweis auf.
- Prüfen Sie, ob alle im Mietvertrag genannten Personen unterschreiben müssen.
Wenn Sie früher ausziehen müssen
Ein Auszug vor dem nächsten ordentlichen Kündigungstermin ist eine eigene Situation. Artikel 264 regelt die vorzeitige Rückgabe der Mietsache und die Voraussetzungen, unter denen eine zumutbare Ersatzmieterschaft die ausziehende Partei von weiteren Pflichten befreien kann. Gehen Sie nicht davon aus, dass die blosse Rückgabe der Schlüssel den Vertrag beendet.
Bevor Sie etwas versenden
Prüfen Sie den genauen Wortlaut des Mietvertrags, die Zustelladresse für Mitteilungen und allfällige Vorschriften zur Familienwohnung. Ist die Frist knapp oder sind sich die Parteien uneinig, lassen Sie sich von der zuständigen Schlichtungsbehörde, einem Mieterinnen- und Mieterverband oder einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt beraten.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen. Ohne Prüfung des Mietvertrags und der örtlichen Praxis lässt sich der wirksame Beendigungstermin eines konkreten Mietverhältnisses nicht bestimmen.
Quellen
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Der Einzelfall und kantonale Verfahren können zu einem anderen Ergebnis führen.